Der Test „Leben in Deutschland“ prüft Kenntnisse über Demokratie, Geschichte und das Zusammenleben in Deutschland. Sie beantworten 33 Fragen in 60 Minuten. Mit 15 richtigen Antworten bestehen Sie den Orientierungskurstest; ab 17 richtigen Antworten können Sie damit auch die staatsbürgerlichen Kenntnisse für die Einbürgerung nachweisen. Dieser Leitfaden erklärt wichtige Zusammenhänge und zeigt eigene Lernbeispiele mit Lösungen.
Was der Test „Leben in Deutschland“ prüft
Der Test ist der Abschlusstest des Orientierungskurses und prüft Grundkenntnisse über das politische System, die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Der Test „Leben in Deutschland“ findet im Anschluss an einen Orientierungskurs an einem eigenen Termin statt. Er enthält unter anderem Fragen zum politischen System Deutschlands, zur religiösen Vielfalt und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Ein bestandener Test „Leben in Deutschland“ führt zusammen mit dem DTZ-Ergebnis B1 zum „Zertifikat Integrationskurs“. Ab 17 richtigen Antworten können Sie außerdem den erforderlichen staatsbürgerlichen Kenntnisnachweis für die Einbürgerung erbringen.
Wichtig zur Einordnung: Ein bestandener Test ist keine automatische Einbürgerung. Er erfüllt nur eine von mehreren Voraussetzungen im Einbürgerungsverfahren; über den Antrag entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde.
Geprüfte Quellen: BAMF – Integrationskurse: Abschlussprüfung — Abschnitt „Test „Leben in Deutschland““; § 10 IntTestV – Bewertung der Prüfungsergebnisse — Absätze 2 und 3
Ablauf und Bestehensgrenzen in der Übersicht
Alle Teilnehmenden erhalten einen Fragebogen mit 33 Fragen und je vier Antwortoptionen; die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten, und es gibt zwei unterschiedliche Bestehensgrenzen.
15 oder 16 richtige Antworten reichen zum Bestehen des Orientierungskurstests. Für den staatsbürgerlichen Kenntnisnachweis im Einbürgerungsverfahren sind mindestens 17 richtige Antworten erforderlich. Das sind unterschiedliche Anforderungen an dasselbe Testergebnis.
Alle Testbögen sind gleich schwer. Vorab können Sie einen Musterfragebogen ansehen, um das Format kennenzulernen.
Fragen Sie Ihren Kursträger nach dem aktuellen Bearbeitungsstand, wenn Sie auf Ihre Bescheinigung warten. Planen Sie den Ergebnisnachweis bei weiteren Anträgen rechtzeitig ein.
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Fragen pro Testbogen | 33 Fragen |
| Antwortoptionen | Je vier Möglichkeiten, eine ist richtig |
| Bearbeitungszeit | 60 Minuten |
| Bestanden (Orientierungskurs) | Mindestens 15 von 33 richtigen Antworten |
| Nachweis für die Einbürgerung (§ 10 StAG) | Mindestens 17 von 33 richtigen Antworten |
Geprüfte Quellen: BAMF – Integrationskurse: Abschlussprüfung — Abschnitt „Test „Leben in Deutschland““; § 10 IntTestV – Bewertung der Prüfungsergebnisse — Absätze 2 und 3
Die Themen des amtlichen Fragenkatalogs
Für Ihre Vorbereitung sind 300 allgemeine Fragen und die zehn Fragen zu Ihrem eigenen Bundesland maßgeblich. Der Gesamtfragenkatalog enthält zusätzlich die Fragen zu den anderen Bundesländern.
Der amtliche Fragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest trägt den Stand 07.05.2025. Er enthält 300 allgemeine Fragen und für jedes Bundesland zehn landesspezifische Fragen. Inhaltlich spannt der Katalog einen breiten Bogen: politische Ordnung und Grundgesetz, Wahlen und Demokratie, Geschichte und Verantwortung (Nationalsozialismus, deutsche Teilung, Wiedervereinigung), Europa, soziale Absicherung und Sozialversicherung, Alltag und Rechtsfragen, Kultur und religiöse Vielfalt sowie Bundesländer und Kommunen.
Für Ihre Planung bedeutet das: Der große allgemeine Block ist für alle Kandidierenden gleich. Der kleine Landesblock unterscheidet sich je nach Erstwohnsitz und verdient eine eigene Lerneinheit, kein Anhängsel am Ende.
Geprüfte Quellen: BAMF – Einbürgerung — Abschnitte „Der Einbürgerungstest“ und Vorbereitung; BAMF – Integrationskurse: Abschlussprüfung — Abschnitt „Test „Leben in Deutschland““; Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“ (PDF) — Titelseite (Stand 07.05.2025) und Landesblöcke Teil II
Grundrechte verstehen: Würde, Gleichheit, Glaube, Meinung
Menschenwürde, Gleichheit, Glaubensfreiheit und Meinungsfreiheit sind wichtige Grundlagen. Lernen Sie neben den Begriffen, was sie für das Handeln des Staates bedeuten.
Artikel 1 schützt die Menschenwürde. Staatliche Stellen müssen sie achten und schützen. Dieser Schutz hängt nicht davon ab, ob jemand beliebt ist, viel verdient oder zur Mehrheit gehört.
Artikel 3 sichert die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Absatz 3 verbietet Benachteiligung oder Bevorzugung unter anderem wegen des Glaubens oder der Herkunft. Er verbietet außerdem ausdrücklich die Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Art. 4 GG schützt den Glauben, das Gewissen und die ungestörte Religionsausübung; niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Art. 5 GG garantiert die freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild sowie die Pressefreiheit ohne Zensur – aber mit Schranken: Diese Rechte finden ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Merken Sie sich die Kombination „weite Freiheit, klare Grenzen“.
Übung
Eigenes Lernbeispiel: Eine Behörde bearbeitet zwei Anträge auf dieselbe öffentliche Leistung. Beide Personen erfüllen alle Voraussetzungen, alle Unterlagen sind vollständig, und es gibt keinen Mangel an verfügbaren Leistungen. Ein Antrag wird ausschließlich wegen der Religionszugehörigkeit abgelehnt. Welches Grundrecht betrifft diese Ungleichbehandlung? Begründen Sie Ihre Antwort.
Lösung anzeigen
Artikel 3 Absatz 3 GG: Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt werden. Die Aufgabe nennt die Religion als einzigen Ablehnungsgrund, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit widerspricht die unterschiedliche Behandlung diesem Verbot.
Entscheidend ist der ausdrücklich genannte Grund der Ablehnung. Nicht jede unterschiedliche Entscheidung ist eine Diskriminierung: Unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen können unterschiedliche Ergebnisse erklären. Im Beispiel ist eine solche sachliche Unterscheidung jedoch ausgeschlossen.
Geprüfte Quellen: Art. 1 GG – Einzelnorm — Absätze 1–3; Art. 3 GG – Einzelnorm — Absätze 1–3; Art. 4 GG – Einzelnorm — Absätze 1–3; Art. 5 GG – Einzelnorm — Absätze 1–3
Demokratie und Gewaltenteilung sicher zuordnen
Art. 20 GG beschreibt Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt wird.
Drei Kernsätze aus Art. 20 GG lohnen das Auswendiglernen: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an die Verfassung beziehungsweise an Gesetz und Recht gebunden – genau diese Bindung macht Deutschland zum Rechtsstaat.
Für die Wahl der Bundestagsabgeordneten nennt Artikel 38 fünf Grundsätze: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die Wahlentscheidung soll ohne Zwang erfolgen; die Stimmabgabe ist geheim. Das Mindestalter für die Bundestagswahl ist 18 Jahre. Das ist keine vollständige Aufzählung aller Voraussetzungen des Wahlrechts.
Statt die drei Gewalten nur zu definieren, üben Sie die schnelle Zuordnung: Wer beschließt die Regel? Wer wendet sie im Einzelfall an? Wer entscheidet im Streitfall?
Übung
Eigenes Lernbeispiel: Ordnen Sie drei Handlungen zu: (1) Ein Parlament beschließt ein Gesetz. (2) Eine Verwaltung prüft auf Grundlage dieses Gesetzes Anträge. (3) Ein Gericht entscheidet in einem Streitfall, ob eine Verwaltungsentscheidung mit dem Gesetz vereinbar war.
Lösung anzeigen
(1) ist Gesetzgebung (Legislative): Das Parlament beschließt die Regel. (2) ist vollziehende Gewalt (Exekutive): Die Verwaltung wendet das Gesetz im Einzelfall an. (3) ist Rechtsprechung (Judikative): Das Gericht entscheidet verbindlich über den Streitfall. Art. 20 Abs. 2 GG nennt genau diese drei Wege, in denen die vom Volke ausgehende Staatsgewalt ausgeübt wird; Art. 20 Abs. 3 GG bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht.
Die Zuordnung richtet sich nach der Handlung: Gesetze beschließen gehört zur Gesetzgebung, Gesetze ausführen zur vollziehenden Gewalt und einen Rechtsstreit entscheiden zur Rechtsprechung. Ein Gericht bleibt Teil der Rechtsprechung, wenn es ein Gesetz auslegt.
| Staatsgewalt | Kernaufgabe |
|---|---|
| Gesetzgebung (Legislative) | Regeln beschließen, an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden |
| Vollziehende Gewalt (Exekutive) | Gesetze ausführen und im Einzelfall anwenden, an Gesetz und Recht gebunden |
| Rechtsprechung (Judikative) | Im Streitfall und über Rechtsfragen entscheiden, an Gesetz und Recht gebunden |
Geprüfte Quellen: Art. 20 GG – Einzelnorm — Absätze 1–4; Art. 38 GG – Einzelnorm — Absätze 1–3
Geschichte und Verantwortung: zentrale Daten sauber trennen
Der historische Kernbereich umfasst die NS-Diktatur 1933 bis 1945 mit ihren Verbrechen, die vier Besatzungszonen, die zwei deutschen Staaten von 1949 bis 1990 und die Daten von Mauerbau, Grenzöffnung und Wiedervereinigung.
Die Nationalsozialisten zerstörten ab 1933 die Demokratie und herrschten bis 1945 diktatorisch. Im Holocaust wurden etwa sechs Millionen europäische Jüdinnen und Juden ermordet. Der von Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg brachte Tod und Zerstörung. Bei der Vorbereitung geht es deshalb auch darum, Verfolgung und Diktatur zu verstehen und die Bedeutung von Menschenrechten zu erkennen.
Nach 1945 teilten die Siegermächte die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion Deutschland in vier Besatzungszonen auf. Die drei westlichen Zonen wurden zum Bundesrepublik-Gründungsgebiet, aus der sowjetischen Zone entstand die DDR: Von 1949 bis 1990 gab es zwei deutsche Staaten.
1961 wurde die Berliner Mauer gebaut. Am 9. November 1989 öffnete sich die Grenze in Berlin; dieses Ereignis steht für den Mauerfall. Die deutsche Wiedervereinigung folgte am 3. Oktober 1990. Der jährlich wiederkehrende Nationalfeiertag ist der 3. Oktober, nicht der 9. November.
Übung
Eigene Zuordnungsübung: Ordnen Sie 1949, 1961, 1989 und 1990 zu: (a) Gründung von Bundesrepublik und DDR, (b) Bau der Berliner Mauer, (c) Mauerfall am 9. November, (d) Wiedervereinigung am 3. Oktober. Welches dieser Ereignisse gibt dem Tag der Deutschen Einheit sein Datum?
Lösung anzeigen
(a) 1949, (b) 1961, (c) 1989, (d) 1990. Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober erinnert an die Wiedervereinigung im Jahr 1990.
Mauerfall und Wiedervereinigung sind verbunden, aber nicht dasselbe Ereignis. 1989 wurde die Grenze geöffnet; 1990 endete die staatliche Teilung. 1961 bezeichnet hier ausdrücklich den Bau der Berliner Mauer, nicht den Beginn sämtlicher Grenzsicherungen zwischen Ost und West.
Geprüfte Quellen: Nationalsozialismus | einfach POLITIK | bpb.de — Abschnitte zu NSDAP, Hitler 1933 und Herrschaft 1933–1945; Deutsche Teilung | bpb.de — Gesamter Artikel (1949–1990, Mauerbau, 9. November 1989, 3. Oktober 1990); Kriegsfolgen | Der Zweite Weltkrieg | bpb.de — Abschnitte zu Kriegstoten, Besatzungszonen und Staatsgründungen 1949
Ihr Bundesland: die zehn Landesfragen
Der Fragenkatalog enthält für jedes der sechzehn Bundesländer einen eigenen Block mit zehn Fragen; für den Test lernen Sie nur den Block Ihres Wohnort-Bundeslandes.
Die Landesblöcke im Katalog folgen alle demselben Muster. Wiederkehrende Themen sind unter anderem die Landeshauptstadt, die Farben der Landesflagge, das Wahlalter bei Kommunalwahlen, ein beispielhafter Landkreis oder Bezirk, das Landeswappen sowie die Stelle, bei der Sie sich über politische Themen informieren können (typischerweise die Landeszentrale für politische Bildung).
Wählen Sie im BAMF-Online-Testcenter Ihr Bundesland des Erstwohnsitzes und bearbeiten Sie die dazugehörigen zehn Fragen. Vergleichen Sie die richtige Antwort mit dem Begriff oder Bild in der Frage. Notieren Sie, was Sie noch verwechseln, und prüfen Sie es erneut im offiziellen Material.
- Die zehn Fragen zum eigenen Bundesland im offiziellen Testcenter bearbeiten
- Wiederkehrende Landestypen lernen: Hauptstadt, Flagge, Kommunalwahlalter, ein Landkreis/Bezirk, Landeszentrale für politische Bildung
- Blöcke anderer Bundesländer bewusst überspringen
Geprüfte Quellen: Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“ (PDF) — Titelseite (Stand 07.05.2025) und Landesblöcke Teil II
So bereiten Sie sich Schritt für Schritt vor
Der amtliche Fragenkatalog lässt sich im Online-Testcenter des BAMF interaktiv bearbeiten; dazu kommen Musterfragebogen, PDF-Download und die Vorbereitung im Orientierungskurs.
Das BAMF empfiehlt sein Online-Testcenter: Nach einer Frage können Sie die richtige Antwort ansehen. Mit einem Musterfragebogen prüfen Sie zusätzlich, ob Sie die Aufgaben und Antwortfelder sicher verstehen. Der PDF-Katalog dient als ergänzende Übersicht.
Die Vorbereitung auf den Test ist ausdrücklich ein Teil des Orientierungskurses – nutzen Sie den Kurs also aktiv für Rückfragen statt nur das Selbststudium. Für den allgemeinen Block bewährt es sich, Datums- und Institutionen-Paare als Kontrastpaare zu lernen: 1949 gegen 1990, 9. November gegen 3. Oktober, Gesetzgebung gegen vollziehende Gewalt gegen Rechtsprechung. Fragen Sie jedes Paar in beide Richtungen ab: Was geschah in diesem Jahr? Und: In welchem Jahr geschah dieses Ereignis?
- Fragenkatalog im Online-Testcenter interaktiv durcharbeiten, richtige Antwort nach jeder Frage ansehen
- Musterfragebogen ausfüllen und selbst kontrollieren
- Gesamtfragenkatalog und Informationsblatt als PDF herunterladen
- Landesblock für Ihr Bundesland als eigene Einheit lernen
- Kontrastpaare für Jahre, Organe und Grundrechte in beide Richtungen abfragen
Geprüfte Quellen: BAMF – Einbürgerung — Abschnitte „Der Einbürgerungstest“ und Vorbereitung; BAMF – Integrationskurse: Abschlussprüfung — Abschnitt „Test „Leben in Deutschland““
Anmeldung und nächste Schritte
Der Test findet nach dem Orientierungskurs statt; konkrete Anmelde- und Ortfragen klären Sie mit Ihrem Kursträger, der Migrationsberatung oder dem BAMF-Bürgerservice.
Wo und wie Sie sich zum Test anmelden, erfahren Sie bei Ihrem Integrationskursträger, bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwandernde (MBE), beim Jugendmigrationsdienst oder beim Bürgerservice des BAMF. Wenn Sie eine Einbürgerung planen, berät Sie zusätzlich Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde über Prüfstellen in Ihrer Nähe.
Für das „Zertifikat Integrationskurs“ brauchen Sie DTZ B1 und einen bestandenen Test „Leben in Deutschland“. Bei einem Einbürgerungsantrag kann ein LiD-Ergebnis ab 17 Punkten den staatsbürgerlichen Kenntnisnachweis erbringen. Weitere Anforderungen prüft die zuständige Behörde.
Geprüfte Quellen: BAMF – Einbürgerung — Abschnitte „Der Einbürgerungstest“ und Vorbereitung; BAMF – Integrationskurse: Abschlussprüfung — Abschnitt „Test „Leben in Deutschland““
Geprüfte Quellen
Fakten geprüft:
- BAMF – Einbürgerung
- BAMF – Integrationskurse: Abschlussprüfung
- § 10 IntTestV – Bewertung der Prüfungsergebnisse
- Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“ (PDF)
- Art. 1 GG – Einzelnorm
- Art. 3 GG – Einzelnorm
- Art. 4 GG – Einzelnorm
- Art. 5 GG – Einzelnorm
- Art. 20 GG – Einzelnorm
- Art. 38 GG – Einzelnorm
- Nationalsozialismus | einfach POLITIK | bpb.de
- Deutsche Teilung | bpb.de
- Kriegsfolgen | Der Zweite Weltkrieg | bpb.de
