Der Einbürgerungstest hat 33 Fragen: 30 allgemeine und drei zum Bundesland Ihres Erstwohnsitzes. Sie haben 60 Minuten Zeit und bestehen mit mindestens 17 richtigen Antworten. Dieser Leitfaden erklärt wichtige Grundrechte, staatliche Aufgaben und historische Zusammenhänge und enthält eigene Lernübungen mit Lösungen.
Was der Einbürgerungstest verlangt
Der Test ist der übliche Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse für den Einbürgerungsantrag: 33 Fragen, 60 Minuten, bestanden mit mindestens 17 richtigen Antworten.
Mit dem Einbürgerungstest weisen Sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland nach. Ein bestandener Test allein ist keine Einbürgerungszusage; weitere Voraussetzungen prüft die zuständige Behörde.
Beim Test erhalten Sie ein Heft mit 33 Fragen. Zu jeder Frage wählen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige aus. Für alle Fragen haben Sie 60 Minuten Zeit, bestanden haben Sie mit mindestens 17 richtigen Antworten.
Anschließend stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Bescheinigung über Ihr Ergebnis aus. Diese reichen Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde ein. Die Anmeldung zum Test erfolgt bei den Prüfstellen des BAMF; Ihre Einbürgerungsbehörde berät Sie zu Prüfstellen in Ihrer Nähe.
Quellenlage: BAMF – Einbürgerung
Andere Nachweise und der Test „Leben in Deutschland“
Ein LiD-Ergebnis ab 17 richtigen Antworten kann den staatsbürgerlichen Kenntnisnachweis ebenfalls erbringen. Ob ein anderer Nachweis oder eine Ausnahme für Sie gilt, klären Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde.
Nicht in jedem Fall ist ein zusätzlicher Einbürgerungstest erforderlich. Das BAMF nennt zum Beispiel einen deutschen Schulabschluss sowie bestimmte gesundheitliche oder altersbedingte Ausnahmen. Lassen Sie vor der Anmeldung prüfen, welcher Nachweis in Ihrem Fall benötigt wird.
Eine Alternative ergibt sich aus dem Integrationskurs: Wer den Test „Leben in Deutschland“ abgelegt und dort mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet hat, kann damit dieselben Kenntnisse nachweisen, die für die Einbürgerung gefordert sind. Für das bloße Bestehen des Orientierungskurses genügen dagegen 15 richtige Antworten; die höhere Schwelle gilt nur für den Einbürgerungsnachweis.
Ob eine Ausnahme in Ihrem Fall greift, klärt Ihre Einbürgerungsbehörde im Beratungsgespräch. Diese Einschätzung ist individuell und lässt sich pauschal nicht vorab beantworten.
Quellenlage: BAMF – Einbürgerung; BAMF – Abschlussprüfung mit Zertifikat; § 10 IntTestV – Bewertung der Prüfungsergebnisse
Die Themenbereiche im Überblick
Die allgemeinen Fragen gehören zu den Bereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Hinzu kommen die Fragen zum eigenen Bundesland.
Von den 33 Prüfungsfragen gehören 30 zu den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“. Drei Fragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Für Ihre Vorbereitung sind 300 allgemeine Fragen und zehn Fragen zu Ihrem Bundesland maßgeblich, zusammen 310. Der Gesamtfragenkatalog enthält darüber hinaus auch die Landesfragen zu den übrigen Bundesländern. Lernen Sie alle drei allgemeinen Themenbereiche und den passenden Landesblock.
Die Bereiche lassen sich so ordnen:
- Leben in der Demokratie: Grundrechte, Wahlen, Parteien und der Aufbau des Staates
- Geschichte und Verantwortung: Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Teilung und Wiedervereinigung
- Mensch und Gesellschaft: Zusammenleben, Religion, Familie, Schule und Arbeitswelt
- Bundesland: Landeshauptstadt, Landesflagge, Landtag und Besonderheiten Ihres Landes
Quellenlage: BAMF – Einbürgerung; Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“ — Stand: 07.05.2025
Grundrechte verstehen: Würde, Gleichheit, Glaube, Meinung
Viele Fragen prüfen Grundrechte und ihre Grenzen: Menschenwürde (Art. 1), Gleichheit (Art. 3), Glaubensfreiheit (Art. 4) und freie Meinungsäußerung mit gesetzlichen Grenzen (Art. 5).
Artikel 1 schützt die Menschenwürde und verpflichtet den Staat, sie zu achten und zu schützen. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte. Sie sind damit auch ein Maßstab für staatliche Entscheidungen.
Artikel 3 garantiert die Gleichheit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Sprache, Glaubens oder religiöser und politischer Anschauungen benachteiligt werden; auch eine Benachteiligung wegen einer Behinderung ist verboten.
Artikel 4 schützt die Freiheit des Glaubens und des Gewissens sowie die ungestörte Religionsausübung. Artikel 5 sichert zu, dass jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern darf, und garantiert die Pressefreiheit: Eine Zensur findet nicht statt.
Meinungsfreiheit ist weitreichend, aber nicht grenzenlos: Artikel 5 nennt allgemeine Gesetze, Jugendschutz und die persönliche Ehre als Schranken. Unterscheiden Sie deshalb das Recht auf eine eigene Meinung von der Behauptung, jede Äußerung sei unabhängig von Inhalt und Umständen erlaubt.
Übung
Eigenes Lernbeispiel: Eine Kommunalverwaltung erhält zwei vollständige und fristgerechte Anträge auf dieselbe öffentliche Leistung. Beide Personen erfüllen alle Voraussetzungen. Ein Antrag wird ausschließlich wegen der Religionszugehörigkeit der Antragstellerin abgelehnt. Welche Regel des Grundgesetzes betrifft diese Entscheidung?
Lösung zeigen
Die Verwaltung verletzt Art. 3 Absatz 3 GG: Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Da der einzige Ablehnungsgrund die Religion ist, liegt eine verbotene Benachteiligung wegen des Glaubens vor; zugleich sind beide Menschen vor dem Gesetz gleich (Art. 3 Absatz 1 GG).
Die Aufgabe schließt fehlende Voraussetzungen als Grund aus und nennt ausdrücklich die Religion als einzigen Ablehnungsgrund. Deshalb ist das Verbot der Benachteiligung wegen des Glaubens einschlägig. In anderen Situationen müssen die tatsächlichen Gründe und rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden; ein geschütztes Merkmal muss nicht generell der einzige Faktor sein, damit eine Diskriminierung vorliegen kann.
Quellenlage: Art 1 GG – Einzelnorm; Art 3 GG – Einzelnorm; Art 4 GG – Einzelnorm; Art 5 GG – Einzelnorm
Demokratie und Wahlen nach dem Grundgesetz
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat; die Staatsgewalt geht vom Volke aus, und der Bundestag wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Artikel 20 des Grundgesetzes beschreibt die Staatsform: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus; sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Artikel 38 nennt für die Wahl der Bundestagsabgeordneten die Grundsätze allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das Mindestalter für die Bundestagswahl beträgt 18 Jahre. Weitere Voraussetzungen des Wahlrechts sind damit nicht vollständig beschrieben.
Verknüpfen Sie die Begriffe mit ihrer Bedeutung: „frei“ schützt die Entscheidung ohne Zwang, „geheim“ die Vertraulichkeit der Stimmabgabe. „Unmittelbar“ bedeutet, dass kein Wahlleutegremium die Abgeordneten anstelle der Wählenden bestimmt. Lernen Sie die fünf Grundsätze zusammen, ohne sie mit einzelnen Wahlergebnissen zu verwechseln.
Quellenlage: Art 20 GG – Einzelnorm; Art 38 GG – Einzelnorm
Die drei Staatsgewalten sauber trennen
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind die drei Bereiche staatlichen Handelns; wer Regeln beschließt, vollzieht oder Streitfälle entscheidet, übt jeweils eine andere aus.
Artikel 20 Absatz 2 nennt die drei Bereiche: Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Gesetzgebung bedeutet, Regeln für alle zu beschließen. Die vollziehende Gewalt wendet bestehende Regeln an, etwa wenn Behörden Anträge bearbeiten und Bescheide erlassen. Die Rechtsprechung entscheidet Streitfälle.
Artikel 20 Absatz 3 ergänzt die Bindung: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht. Behörden dürfen also nicht beliebig entscheiden, und Gerichte entscheiden nach Recht und Gesetz.
Diese Trennung wird im Test gern verwechselt, weil Parlament, Verwaltung und Gericht unterschiedliche Aufgaben erledigen. Üben Sie die Zuordnung über die Funktion, nicht über den Namen der Einrichtung.
Übung
Eigenes Lernbeispiel: Ordnen Sie zu. A: Ein Landesparlament beschließt ein Schulgesetz. B: Eine Verwaltungsbehörde bearbeitet nach geltendem Recht einen Antrag und erlässt einen Bescheid. C: Ein Gericht entscheidet über eine Klage gegen diesen Bescheid.
Lösung zeigen
Handlung A ist Gesetzgebung, Handlung B ist vollziehende Gewalt, Handlung C ist Rechtsprechung.
Art. 20 Absatz 2 GG nennt die drei Gewalten und sagt, dass sie vom Volke ausgehen und durch besondere Organe ausgeübt werden. Der Kern ist die Funktion: Wer Regeln für alle beschließt, setzt Gesetze; wer bestehende Regeln auf Einzelfälle anwendet und Anträge bearbeitet, vollzieht; wer Streitfälle nach Recht und Gesetz entscheidet, spricht Recht. Art. 20 Absatz 3 GG ergänzt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist und vollziehende Gewalt sowie Rechtsprechung an Gesetz und Recht. Genau deshalb gehört das Gerichtsurteil zur Rechtsprechung und der Behördenbescheid zur vollziehenden Gewalt.
Quellenlage: Art 20 GG – Einzelnorm
Geschichte einordnen: 1933 bis 1990
Drei Epochen tragen den Bereich Geschichte und Verantwortung: die NS-Diktatur 1933 bis 1945, die Teilung ab 1949 und die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990.
1933 begann die nationalsozialistische Diktatur, die bis 1945 dauerte. Sie zerstörte demokratische Rechte und verfolgte verschiedene Bevölkerungsgruppen. Im Holocaust wurden etwa sechs Millionen europäische Jüdinnen und Juden ermordet. Auch kranke und behinderte Menschen gehörten zu den Opfern nationalsozialistischer Morde. Der Angriff Deutschlands auf Polen löste den Zweiten Weltkrieg aus.
Nach dem Krieg teilten die Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion Deutschland in vier Besatzungszonen. Von 1949 bis 1990 gab es zwei deutsche Staaten: Die Westmächte vereinten ihre Zonen zur Bundesrepublik Deutschland, während die Sowjetunion in ihrer Zone die Deutsche Demokratische Republik (DDR) errichtete.
1961 ließ die DDR die Berliner Mauer bauen. Nach den friedlichen Protesten des Jahres 1989 wurde die Grenze in Berlin am 9. November geöffnet. Die Wiedervereinigung folgte am 3. Oktober 1990. Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober erinnert an die Wiedervereinigung.
Mauerfall und Wiedervereinigung gehören zusammen, haben aber unterschiedliche Daten. Die folgende eigene Lernübung hilft, sie auseinanderzuhalten.
Übung
Eigene Lernübung: Ein Bekannter sagt: „Am 3. Oktober fiel die Berliner Mauer. Deshalb ist dann der Tag der Deutschen Einheit.“ Erklären Sie den Unterschied zwischen dem 9. November 1989 und dem 3. Oktober 1990.
Lösung zeigen
Die Aussage ist falsch. Am 9. November 1989 öffnete die DDR ihre Grenzen; man sagt auch, die Mauer ist gefallen. Am 3. Oktober 1990 vereinten sich DDR und Bundesrepublik zu einem Staat; seit diesem Datum heißt ganz Deutschland Bundesrepublik, und der 3. Oktober ist der Nationalfeiertag.
Beide Daten markieren Meilensteine, aber verschiedene Ereignisse: Die Grenzöffnung 1989 war der Durchbruch der friedlichen Demonstrationen in der DDR, die Wiedervereinigung 1990 der rechtliche Zusammenschluss beider Staaten. Der Nationalfeiertag erinnert an die Wiedervereinigung, nicht an die Maueröffnung. Fragen zu nahe beieinander liegenden Ereignissen sind im Test häufig; merken Sie sich die Paarung Grenze offen 1989 und zwei Staaten werden einer 1990.
Quellenlage: bpb – Nationalsozialismus | einfach POLITIK; bpb – Deutsche Teilung | Lexikon in einfacher Sprache; Kriegsfolgen | Der Zweite Weltkrieg | bpb.de — https://www.bpb.de/themen/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg/der-zweite-weltkrieg/202284/kriegsfolgen/
Die drei Fragen zu Ihrem Bundesland sichern
Drei der 33 Fragen betreffen Ihr Bundesland; der Katalog enthält dafür einen eigenen Zehner-Fragensatz pro Land, den Sie gezielt lernen.
Drei Testfragen betreffen das Bundesland Ihres Erstwohnsitzes. Der Gesamtfragenkatalog enthält für jedes Land einen eigenen Abschnitt mit zehn Fragen. Wählen Sie den passenden Abschnitt für Ihre Vorbereitung.
Prüfen Sie die im Landesabschnitt genannten Begriffe und Abbildungen, etwa Wappen, Landeshauptstadt oder Landesparlament. Im PDF stehen die Fragen mit Antwortmöglichkeiten; die richtige Lösung können Sie im offiziellen Online-Testcenter kontrollieren. Antwortmöglichkeiten im PDF sind nicht alle richtig.
Ihr Testheft zieht daraus drei dieser Fragen. Gehen Sie deshalb so vor:
- Laden Sie den Gesamtfragenkatalog als PDF herunter und öffnen Sie den Teil zu Ihrem Bundesland
- Lernen Sie die zehn Landesfragen vollständig, einschließlich der Antwortoptionen
- Prüfen Sie in Übungsprogrammen vor jedem Durchgang die Landauswahl, damit Sie nicht mit einem fremden Bundesland üben
Quellenlage: BAMF – Einbürgerung; Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“ — Stand: 07.05.2025
Vorbereitung, Kosten und Prüfungstag
Das BAMF bietet ein offizielles Online-Testcenter zum Lernen an. Nach der Vorbereitung klären Sie Ihren Termin bei einer Prüfstelle; am Prüfungstag brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild.
Am besten bereiten Sie sich mit dem Fragenkatalog im Online-Testcenter des BAMF vor: Sie bearbeiten jede Frage interaktiv und sehen danach die richtige Antwort. Den Gesamtfragenkatalog gibt es zusätzlich als PDF-Download, zusammen mit einem Musterfragebogen, den Sie probeweise ausfüllen und anschließend kontrollieren.
Zum Teil bieten die Bundesländer auch Vorbereitungskurse an; Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Dieselbe Behörde berät Sie auch zu Prüfstellen in Ihrer Nähe und zur Anmeldung.
Laut BAMF kostet die Teilnahme 25 Euro. Bringen Sie am Prüfungstag ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit. Fragen Sie bei Ihrer Prüfstelle nach, wenn Sie die Ergebnisbescheinigung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen.
- Bearbeiten Sie den Katalog mit 310 Fragen im Online-Testcenter und kontrollieren Sie jede Antwort
- Lernen Sie die 300 allgemeinen Fragen plus die 10 Fragen Ihres Bundeslandes
- Füllen Sie den Musterfragebogen probeweise aus und prüfen Sie Ihre Lösungen
- Fragen Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde nach Vorbereitungskursen und Prüfstellen
- Planen Sie die Teilnahmegebühr von 25 Euro ein und nehmen Sie am Prüfungstag ein Ausweisdokument mit Lichtbild mit
Quellenlage: BAMF – Einbürgerung
Quellenlage
Fakten geprüft:
- BAMF – Einbürgerung
- BAMF – Abschlussprüfung mit Zertifikat
- § 10 IntTestV – Bewertung der Prüfungsergebnisse
- Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“
- Art 1 GG – Einzelnorm
- Art 3 GG – Einzelnorm
- Art 4 GG – Einzelnorm
- Art 5 GG – Einzelnorm
- Art 20 GG – Einzelnorm
- Art 38 GG – Einzelnorm
- bpb – Nationalsozialismus | einfach POLITIK
- bpb – Deutsche Teilung | Lexikon in einfacher Sprache
- Kriegsfolgen | Der Zweite Weltkrieg | bpb.de
